Ist das unlauter?
Woher weiß ich, dass eine bestimmte Geschäftspraxis unlauter ist?
Die Verbraucher stellen sich ganz sicher folgende dringende Frage: „Woher weiß ich, dass eine bestimmte Geschäftspraxis unlauter ist?“
- Die Schwarze Liste: Praktiken, die IMMER verboten sind
- Irreführung mit Fehlinformation
- Irreführung durch Weglassen von Informationen
- Aggressives Marketing
- Sonstige Fälle
Die SCHWARZE LISTE:
Praktiken, die IMMER verboten sind
Zum Glück gibt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken eine einfache Antwort auf diese Frage. Zunächst einmal sind bestimmte Geschäftspraktiken gemäß der Richtlinie immer verboten. Um sicherzustellen, dass Gewerbetreibende, Marketingfachleute und Kunden genau wissen, was verboten ist, wurde eine Schwarze Liste mit 31 unlauteren Geschäftspraktiken erstellt. Diese Liste gilt in allen 28 EU-Mitgliedstaaten.
Die vollständige UGP-Broschüre(744 kB)
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Die Rechtmäßigkeit einer Geschäftspraxis ermitteln
Die Rechtmäßigkeit einer Geschäftspraxis, die nicht strikt verboten ist, kann durch ihre Bewertung anhand bestimmter rechtlicher Kriterien ermittelt werden. Zwei wichtige Kategorien unlauterer Geschäftspraktiken - „irreführend“ und „aggressiv“ - werden in der Richtlinie ausführlich beschrieben. Die Mehrheit der als unlauter angesehenen Praktiken fällt in diese Kategorien.
Der Durchschnittsverbraucher-Test
Die Frage, ob eine Geschäftspraxis lauter oder unlauter ist, wird dann auf der Grundlage des Bezugspunkts als "Durchschnittsverbraucher" bewertet. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge ist der Durchschnittsverbraucher unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren "der mit durchschnittlicher Sorgfalt handelnde, angemessen sachkundige und verständige Verbraucher". Bezieht sich eine Geschäftspraxis auf eine bestimmte Verbrauchergruppe (wie schutzbedürftige Verbraucher), so ist der Bezugspunkt ein durchschnittliches Mitglied dieser Gruppe.