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Die Schwarze Liste: verbotene Geschäftspraktiken

Bestimmte Geschäftspraktiken in Europa sind gemäß der Richtlinie IMMER verboten. Mit anderen Worten: Die Geschäftspraktiken gelten unter allen Umständen als unlauter. Eine fallspezifische Bewertung im Hinblick auf andere Bestimmungen der Richtlinie ist nicht erforderlich.

Um sicherzustellen, dass Gewerbetreibende, Marketingfachleute und Verbraucher genau wissen, was verboten ist, wurde eine Schwarze Liste mit 31 unlauteren Geschäftspraktiken erstellt.

  

Emotionaler Druck

Ausdrücklicher Hinweis gegenüber dem Verbraucher, dass Arbeitsplatz oder Lebensunterhalt des Gewerbetreibenden gefährdet sind, falls der Verbraucher das Produkt oder die Dienstleistung nicht erwirbt.

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Werbung für Produkte, die nicht rechtmäßig verkauft werden können

Behauptung oder anderweitige Herbeiführung des Eindrucks, ein Produkt könne rechtmäßig verkauft werden, obgleich dies nicht der Fall ist.

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Falsche Behauptung, Gütezeichen und Kodizes zu haben

  • Die Behauptung eines Gewerbetreibenden, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodex zu gehören, obgleich dies nicht der Fall ist.
  • Die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem durch einen Gewerbetreibenden ohne die erforderliche Genehmigung für diese Gütezeichen.

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Gewerbetreibende, die mit einem Produkt locken und danach für ein anderes Produkt werben

Gewerbetreibende, die ein Produkt oder Angebot nutzen, um den Verbraucher zu bewegen, einen Kauf zu erwägen, dann aber für ein anderes Produkt werben. Gewerbetreibende, die sich in diesem Zusammenhang:

a) weigern, dem Verbraucher den beworbenen Artikel zu zeigen;

b) weigern, Bestellungen dafür anzunehmen oder innerhalb einer vertretbaren Zeit zu liefern;

c) ein fehlerhaftes Exemplar vorführen.

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Direkte Aufforderungen an Kinder: „Komm, kauf das Buch!“

Einbeziehung einer direkten Aufforderung an Kinder in eine Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen.

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Kundendienst: „Europaweite Garantie“

Erwecken des fälschlichen Eindrucks, dass der Kundendienst im Zusammenhang mit einem Produkt in einem anderen Mitgliedstaat verfügbar sei als demjenigen, in dem das Produkt verkauft wird.

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Professioneller Gewerbetreibender als Verbraucher getarnt

Fälschliche Behauptungen oder Erweckung des Eindrucks, dass der Gewerbetreibende nicht für die Zwecke seines Handels, Geschäfts, Gewerbe oder Berufs handelt, oder fälschliches Auftreten als Verbraucher.

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Irreführende Werbung, z. B.: „Mietvertrag läuft aus! Alles muss raus!“

Behauptung, der Gewerbetreibende werde demnächst sein Geschäft aufgeben oder seine Geschäftsräume verlegen, obwohl er dies keineswegs beabsichtigt.

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Als Information getarnte Werbung: „Unklare / parteiische Aussagen“

Es werden Aussagen zu Zwecken der Verkaufsförderung für ein Produkt Aussagen in den Medien eingesetzt und der Gewerbetreibende hat diese Verkaufsförderung bezahlt und dies nicht klargestellt.

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Sprache des Kundendienstes: z. B. Vermarktung auf Englisch, Kundendienst auf Schwedisch

Ein Gewerbetreibender, der eine nach Abschluss des Geschäfts zu erbringende Leistung zusichert, dem Verbraucher aber erst nach Abschluss des Geschäfts mitteilt, dass dies in einer anderen Sprache erfolgen wird als jener, in der bisher kommuniziert wurde.

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Falscher Gebrauch von „Befristeten Angeboten“: „Sonderangebot, nur heute!“

Falsche Behauptung, dass das Produkt nur eine sehr begrenzte Zeit oder nur eine sehr begrenzte Zeit zu bestimmten Bedingungen verfügbar sein werde, um so den Verbraucher zu einer sofortigen Entscheidung zu zwingen. Dies nimmt Verbrauchern Gelegenheit und Zeit, eine sachkundige Entscheidung zu treffen.

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Falsche Gewinne

Erwecken des fälschlichen Eindrucks, der Verbraucher habe bereits einen Preis gewonnen, werde einen Preis gewinnen oder werde durch eine bestimmte Handlung einen Preis oder einen sonstigen Vorteil gewinnen, obwohl es entweder in Wirklichkeit keinen Preis oder sonstigen Vorteil gibt, oder die Möglichkeit des Verbrauchers, Handlungen in Bezug auf die Inanspruchnahme des Preises oder eines sonstigen Vorteils vorzunehmen, in Wirklichkeit von der Zahlung eines Betrags oder der Übernahme von Kosten durch den Verbraucher abhängig gemacht wird.

 

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Unbestellte Waren oder Dienstleistungen

Aufforderung zur Bezahlung von Produkten, die der Verbraucher nicht bestellt hat.

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Hartnäckiges und unerwünschtes Vorsprechen: „Beim dritten Anruf wird vielleicht ein Vertrag geschlossen...“

Kunden werden durch hartnäckiges und unerwünschtes Vorsprechen über Telefon, Fax, E-Mail oder sonstige für den Fernabsatz geeignete Medien geworben.

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Fälschliche Vermittlung des Eindrucks kostenloser Angebote: „Kostenlose Sonnenbrillen“ oder „Klingeltöne kostenlos auf Ihr Handy“

Ein Produkt wird als „gratis“, „umsonst“, „kostenfrei“ oder Ähnliches beschrieben, obwohl der Verbraucher weitere Kosten als die Kosten zu tragen hat, die im Rahmen des Eingehens auf die Geschäftspraktik und für die Abholung oder Lieferung der Ware unvermeidbar sind.

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Falsche Behauptungen in Bezug auf Gewinnchancen: Wie man im Lotto gewinnt

Behauptung, Produkte könnten die Gewinnchancen bei Glücksspielen erhöhen.

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Schneeballsysteme

Verbraucher dazu verleiten, für eine zugesagte Vergütung als Anwerber tätig zu werden.

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Einsatz von Ködern zur Täuschung von Verbrauchern

Werbung für ein Produkt, das einer bekannten Marke ähnlich ist und den Verbraucher dazu verleitet, zu glauben, das Produkt sei vom gleichen Hersteller hergestellt worden, obwohl dies nicht der Fall ist.

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Preise: „Herzlichen Glückwunsch! Sie haben gewonnen!“

Ein Gewerbetreibender behauptet, einen Wettbewerb oder einen Preis anzubieten, ohne dass die beschriebenen Preise oder ein angemessenes Äquivalent tatsächlich vergeben werden.

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Falsche Marktinformation

Gewerbetreibende benutzen falsche Informationen über ein Produkt oder darüber, wo es erhältlich ist, um den Verbraucher zum Kauf zu verleiten, während der Verbraucher das Produkt woanders zu einem günstigeren Preis oder unter besseren Bedingungen kaufen könnte.

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Falsche Behauptungen hinsichtlich der Heilkraft von Produkten: „Mit Trickium 24 werden Sie abnehmen“

Falsche Behauptung, ein Produkt könne Krankheiten, Funktionsstörungen oder Missbildungen heilen.

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Irreführende Bestellformulare

Werbematerialien wird eine Rechnung oder ein ähnliches Dokument mit einer Zahlungsaufforderung beigefügt, die dem Verbraucher den Eindruck vermittelt, dass er das beworbene Produkt bereits bestellt hat, obwohl dies nicht der Fall ist.

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Irreführender Eindruck betreffend Verbraucherrechte: „Sonderangebot für Sie“

Durch EU-Recht jedem Verbraucher überall bereits zugestandene Rechte werden als etwas Neues oder Anderes präsentiert, wenn der Gewerbetreibende das Angebot unterbreitet.

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Sicherheitsängste der Verbraucher als Vermarktungsargument

Unzulässiges Spielen mit den Ängsten vor Sicherheitsrisiken: „Aufstellen einer sachlich falschen Behauptung über die Art und das Ausmaß der Gefahr für die persönliche Sicherheit des Verbrauchers oder seiner Familie für den Fall, dass er das Produkt nicht kauft.“

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Lockangebote

  • Verbraucher mit attraktiven Preisangeboten locken, wenn der Gewerbetreibende weiß, dass er nicht in der Lage sein wird, diese Produkte anzubieten, oder nur in einer geringen Menge vorrätig hat.

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Versicherungsansprüche: Niemand geht ans Telefon

Aufforderung eines Verbrauchers, der eine Versicherungspolice in Anspruch nehmen möchte, Dokumente vorzulegen, die vernünftigerweise nicht als relevant für die Gültigkeit des Anspruchs anzusehen sind, oder systematische Nichtbeantwortung von Schreiben, um so den Verbraucher von der Ausübung seiner vertraglichen Rechte abzuhalten.

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Aggressive Türverkäufe: „Ja, ich gehe, sobald der Papierkram erledigt ist“

Nichtbeachtung der Aufforderung des Verbrauchers bei persönlichen Besuchen in dessen Wohnung, diese zu verlassen bzw. nicht zurückzukehren.

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Ausübung von Druck: „Ja, Sie können gern gehen, wenn der Papierkram erledigt ist“

Erwecken des Eindrucks, der Verbraucher könne die Räumlichkeiten ohne Vertragsabschluss nicht verlassen.

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